NEUES LEBEN IM DORF

Der Gemeinderat hat im Jahre 2008 das Förderprogramm „Neues Leben im Dorf“ beschlossen; am 02.07.2020 wurde die Förderrichtlinie aktualisiert/modifiziert.

Mit dem Förderprogramm soll für junge Familien ein Anreiz geschaffen werden, vorhandene, ältere Bausubstanzen zu nutzen, um den zunehmenden Leerstand von Häusern in unseren Dörfern entgegen zu wirken.

Die vom Gemeinderat beschlossene Förderrichtlinie können Sie hier nachlesen und Ihren Antrag direkt online stellen:

Zuschuss-Neues Leben im Dorf-2020-07-02-Förderrichtlinie

Zuschuss-Neues Leben im Dorf-2020-07-02-Zuschussantrag

ANTRAG ONLINE STELLEN

    IHRE DATEN

    IHR ANTRAG

    DAS OBJEKT

    Gemeindebezirk

    Ich/Wir beabsichtige/n das Gebäude

    zu sanieren.abzureißen und innerhalb von drei Jahren einen Wohnhausneubau bezugsfertig zu errichten.

    Gemarkung, Flur, Parzelle

    Bei dem Gebäude handelt es sich um ein

    EinfamilienhausZweifamilienhaussonstiges Gebäude

    Das Gebäude

    wurde von mir/uns nach dem 01.01.2020 erworben.wurde mindestens 40 Jahre vor Antragsstellung errichtet.wurde die letzten 40 Jahre nicht nennenswert baulich verbessert.

    Ergänzende Erklärungen nach §§3 u. 5 der Förderrichtlinien

    Das zu sanierende/neu zu errichtende Gebäude wird dauerhaft zum eigenen Gebrauch genutzt.Ich/Wir sowie meine/unsere Kinder besitze/n kein weiteres Wohneigentum.Im Falle einer Zuschussgewährung werde/n ich/wir das Objekt noch mind. 5 Jahre selbst nutzen.Zu meiner/unserer Familie gehört /gehören Kind/Kinder, die das 11. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vollendet hat/haben.

    ANLAGEN

    Amtlicher Lageplan / Katasterauszug

    Notarieller Kaufvertrag

    Fotos des Objekts

    Erklärung über die beabsichtigte Verwendung des beantragten Zuschusses und Erklärung, dass diese Aufwendungen von mir/uns selbst wirtschaftlich getragen wird/werden.

     

    IBAN für den Zuschuss

    Spamschutz: Geben Sie den ersten Buchstaben von "Nohfelden" ein.