FÖRDERPROJEKTE
Anbau eines Verbindungsbaus Dorfgemeinschaftshaus als Zwischenbau an der Kindertagesstätte und Neugestaltung der Außenanlage im Ortsteil Bosen
Neugestaltung des Dorfplatzes in Eckelhausen
Umrüstung der Straßenbeleuchtung im Gemeindebezirk Eiweiler
Neubau eines Mehrzweckgebäudes am Festplatz Eiweiler
Neugestaltung Ortskern Gonnesweiler
Neugestaltung des Dorfplatzes in Mosberg-Richweiler
Platzneugestaltung in der Dorfmitte Selbach
Bestandsicherung an den Mauern der Burg
Barrierefreier Ausbau von Haltestellen in der Gemeinde Nohfelden
Erstellung eines Dorfentwicklungskonzeptes für den Gemeindebezirk Walhausen
Grundschule der Gemeinde Nohfelden, Standort Sötern – Neueinbau von stationären RLT-Anlagen
Denkmalgerechte Sanierung und museale Umgestaltung der ehemaligen jüdischen Mikwe, Bosen
ELER
Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER ) ist seit 2005 einer von mehreren Förder-Fonds der Europäischen Union. Neben dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) mit seinen Direktzahlungen für Landwirte bildet der ELER dabei die sogenannte Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU.
Der ELER hat das Ziel, eine ökologisch und ökonomisch nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes zu fördern. Der ELER nimmt dabei eine Zwischenstellung ein zwischen der Preisausgleichspolitik für die Landwirtschaft einerseits und den Europäischen Strukturfonds andererseits. Im Rahmen der ELER-Programme setzen die Länder unter Beteiligung der Wirtschafts- und Sozialpartner nach Analyse der Situation des ländlichen Raums und dessen Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken eigene individuelle inhaltliche Schwerpunkte in Bezug auf eine Anreizförderung in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Naturschutz sowie Dorf- und Regionalentwicklung. Die ELER-Förderung unterstützt konkrete Vorhaben, die stark auf die gemeinschaftlichen Ziele, Strategien und Interventionsprioritäten ausgerichtet sind und die ohne eine öffentliche Förderung nicht durchgeführt würden. Die Umsetzung der Förderung erfolgt durch die Länder in eigener Verantwortung nach rechtlichen Vorgaben der EU.