Liebe Bürgerin, lieber Bürger,

Anfang März werden die Grundsteuerbescheide für 2025 verschickt.
Nachfolgend erhalten Sie Informationen zum Grundsteuerbescheid 2025 mit der neu festgesetzten Grundsteuer nach der Grundsteuerreform 2025.

Warum wurde die Grundsteuer reformiert?
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10.04.2018 das aktuelle System der Bewertung von Grundstücken für verfassungswidrig erklärt, da es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandle. Diese Ungleichbehandlung soll mit der Grundsteuerreform ab dem 01.01.2025 beseitigt werden.

Wie wird die neue Grundsteuer berechnet?
Die Finanzämter haben im Zuge der Reform neue Grundsteuerwerte ermittelt. Aus diesen Werten und den landesspezifischen Steuermesszahlen werden die Grundsteuermessbeträge errechnet und den Grundstückseigentümern als Grundsteuerbescheid zugeschickt.

Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes:
Grundsteuerwert x Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag

Grundsteuerbescheid der Gemeinde:
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = zu zahlende Grundsteuer

  • Der Grundsteuerwert wird aus der Grundsteuererklärung, die jeder Eigentümer abgegeben hat ermittelt.
  • Der Grundsteuermessbetrag wird vom Finanzamt ermittelt und dem Eigentümer sowie der Gemeinde Nohfelden als Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Grundsteuer mitgeteilt.
  • Der Hebesatz wurde vom Gemeinderat festgelegt. Er liegt für 2025 bei 300 %. (2024: bei 360 %). Dies ist aktuell einer der niedrigsten Hebesätze im Saarland.

Was geschieht mit den Einnahmen aus der Grundsteuer?   
Die Einnahmen aus der Grundsteuer bleiben vollständig in der Gemeinde. Mit der Grundsteuer werden auch Grundschulen, Kitas, Straßen und Spielplätze gebaut und erhalten oder örtliche Kultur- und Sportangebote finanziert.

Was passiert bei Eigentumswechsel?
Bei einer Grundstücksübertragung (z.B. durch Veräußerung oder Erbanfall) erfolgt eine sogenannte Zurechnungsfortschreibung auf den neuen Eigentümer mit Wirkung zum 1. Januar des Jahres, das auf das Jahr des Eigentumsübergangs folgt. Da die Finanzämter wegen der Grundsteuerreform hoch belastet sind, ist in einigen Fällen diese Zurechnungsfortschreibung noch nicht abgeschlossen. In diesen Fällen wird die Kommune den Grundsteuerbescheid an den vorherigen Eigentümer adressieren. Nach erfolgter Fortschreibung wird die Kommune einen korrigierten Grundsteuerbescheid erlassen. Bitte sehen Sie diesbezüglich von Anfragen zum Bearbeitungsstand ab um den Ablauf nicht weiter zu verzögern.

Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid:
Ein Widerspruch ist nur bei allgemeinen Fehlern wie z.B. Doppelveranlagungen oder bei Zweifel am zugrundeliegenden Hebesatz sinnvoll, dieser muss binnen 1 Monat nach Bekanntgabe des Grundsteuerbescheids bei der Gemeinde erhoben werden

Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid/Grundsteuermessbescheid:
Einsprüche hierfür können nur beim zuständigen Finanzamt eingelegt werden.

Wurde bereits Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid/Grundsteuermessbescheid eingelegt und man hat trotzdem einen Grundsteuerbescheid von der Gemeinde Nohfelden bekommen:
Ein zusätzlicher Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid bei der Gemeinde ist nicht notwendig. In diesem Fall ist auf Erledigung des Einspruchs durch das Finanzamt abzuwarten. Aufgrund des derzeitigen Fallaufkommens kommt es bundesweit zu längeren Bearbeitungszeiten. Der Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid und /oder Grundsteuermessbescheid verhindert nicht die Fälligkeit der Grundsteuer, es sei denn es wurde bereits die Aussetzung der Vollziehung beantragt und gewährt.

Bei Fragen zur Bewertung der Grundstücke (Grundsteuerwert und Grundsteuermessbetrag) gibt das Finanzamt St. Wendel unter der Hotline 0681 501 6288 (Mo-Do 8:00 -15:30, Fr 8:00 -12:00) Auskunft.
Sie können sich auch schriftlich über ELSTER oder per Post an das Finanzamt St. Wendel, Marienstr. 27, 66606 St.Wendel, wenden.