Durch das weitgehend zum Erliegen gekommene öffentliche Leben und durch die auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes veranlasste Schließung von Gastronomie und Geschäften, ist die finanzielle Lage auch für viele Gewerbetreibende in unserer Gemeinde derzeit sehr schwierig. Es ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht absehbar, wann sich die Situation wieder grundlegend ändert. Die Rückkehr zur gewohnten Normalität wird aller Voraussicht nach nur schrittweise erfolgen. Sowohl die Bundes- als auch die Landesregierung haben daher eine Reihe von Unterstützungsmaßnahmen für Gewerbetreibende beschlossen. U. a. besteht die Möglichkeit, zur Stundung von Forderungen. Seitens des Landes wird den Städten und Gemeinden empfohlen, auch bei kommunalen Abgaben den Gewerbetreibenden entgegen zu kommen. Anträge auf Stundung von Gewerbesteuern und kommunalen Abgaben können Gewerbetreibende, die aufgrund der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, an die Gemeindeverwaltung richten. Ein entsprechendes Formular kann auf der der Internetseite www.nohfelden.de heruntergeladen werden.