Ein Führerschein ist eine amtliche Bescheinigung, die ein Vorhandensein einer Fahrerlaubnis zum Führen bestimmter Fahrzeuge auf öffentlichem Verkehrsgrund belegt.
Die Führerscheinstelle der Gemeinde Nohfelden ist für die Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung, Umschreibung ausländischer Führerscheine und den Umtausch zuständig. Auch im Falle eines Verlustes oder Diebstahls ist die Gemeinde für die Ausstellung eines neuen Führerscheins zuständig.
Bei Entzug des Führerscheins ist die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises St. Wendel zuständig.
Führerscheine müssen persönlich beantragt werden.
Für die Umschreibung des Führerscheins sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Gültiger Ausweis
- Ausländische gültige Fahrerlaubnis (ggf. beglaubigte Übersetzung)
- Die Umschreibefrist für ausländische Führerscheine darf nicht überschritten sein (Einreise in die BRD nicht länger als 3 Jahre)
Sonst nur Ersterteilung möglich - Aktuelles Biometrisches Passbild
Gebühren für die Umschreibung des Führerscheins:
- 36,30 EUR