Ein Sterbefall ist dem für den Sterbeort zuständigen Standesamt anzuzeigen. Er wird in der Regel von einem Bestattungsinstitut oder von der Einrichtung, in dem die Person verstorben ist angezeigt. Auch die nächsten Angehörigen können den Sterbefall anzeigen.
Eine Sterbeurkunde wird vom Standesamt ausgestellt, welches den Sterbefall beurkundet hat.
Stellen Sie einen Antrag per Mail an sebastian.fries@nohfelden.de
Folgende Angaben werden benötigt:
- Antragsteller
- Nachname und Vorname,
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl und Ort
- Abholung oder Versand
- Urkunde/n wird/werden persönlich abgeholt;
- Urkunde/n wird/werden mit Vollmacht und Ausweiskopie abgeholt;
- Urkunde/n soll/sollen an die Anschrift des Antragstellers gesendet werden
- Art der Urkunde/n (Geburtsurkunde, Eheurkunde; Sterbeurkunde)
- Bei Sterbeurkunden:
- Vorname und Nachname
- Geburtsdatum
- Sterbedatum
- Anzahl der gewünschten Urkunden
- IBAN-Nummer für Bankeinzug
Bitte beachten Sie, dass für die Urkundenbestellung Gebühren anfallen.
Die Beantragung jeder ersten Urkunde beträgt 11,00 EUR, jeder weiteren Urkunde der gleichen Sorte 5,50 EUR.
Urkunden für Angelegenheiten der gesetzlichen Sozialversicherung sind gebührenfrei. Dies muss jedoch nachgewiesen werden.