Ein vorläufiger Reisepass wird nur noch in bestimmten Ausnahmefällen ausgestellt.
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen direkt an das Bürgerbüro.
Ein vorläufiger Reisepass muss persönlich beantragt werden.
Für die Ausstellung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Aktuelles, biometrisches Passfoto (nicht älter als 6 Monate)
- Bisherige Ausweispapiere
- Heirats- oder Geburtsurkunde (nur bei Namensänderung)
- für Jugendliche unter 16 Jahren: Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile. (Eine entsprechende Erklärung von dem Elternteil, das nicht persönlich mit dem Kind beim Bürgerbüro vorspricht, ist mitzubringen.)
Download Einverständnis Beantragung BPA Minderjährige
- Bei Getrenntleben der Eltern oder bei geschiedenen Ehen bitte im Bürgerbüro nachfragen (Tel. 06852/885-114 oder -112)
Gebühren für den vorläufigen Reisepass:
- 26,00 EUR