Ein Internationaler Führerschein ist ein Dokument, das von den Straßenverkehrsbehörden oder Automobilclubs eines Landes aufgrund zwischenstaatlicher Verträge ausgestellt wird. Er soll vor allem der Polizei eines anderen Landes die Feststellung ermöglichen, ob ein ausländischer Kraftfahrer die Fahrerlaubnis hat, die für sein aktuelles Fahrzeug erforderlich ist.
Die Führerscheinstelle der Gemeinde Nohfelden ist für die Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung, Umschreibung ausländischer Führerscheine und den Umtausch zuständig. Auch im Falle eines Verlustes oder Diebstahls ist die Gemeinde für die Ausstellung eines neuen Führerscheins zuständig.
Bei Entzug des Führerscheins ist die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises St. Wendel zuständig.
Führerscheine müssen persönlich beantragt werden.
Der Internationale Führerschein wird direkt von der Gemeinde ausgestellt.
Für die Ausstellung des Führerscheins sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Gültiger Ausweis
- 1 biometrisches Passbild
- EU-Scheckkartenführerschein muss vorhanden sein,
ist dies nicht der Fall, muss dieser zuerst bei der Gemeinde beantragt werden.
Gebühren für die Ausstellung des Führerscheins:
- 16,00 EUR