Die Eheurkunden werden durch den Standesbeamten aus den Einträgen im Eheregister erstellt und beurkundet.
In die Eheurkunde werden gem. § 57 PStG aufgenommen:
- die Vornamen und Familiennamen der Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung,
- die sich aus dem Registereintrag zum Zeitpunkt der Ausstellung der Eheurkunde ergebenden Vornamen und Familiennamen,
- Ort und Tag der Geburt der Ehegatten,
- Ort und Tag der Eheschließung,
- die rechtliche Zugehörigkeit eines Ehegatten zu einer Religionsgemeinschaft, sofern sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt.
Eheurkunden werden auch aus den Familienbüchern, die als Heiratseinträge fortgeführt werden, ausgestellt.
Ist die Ehe aufgelöst, so werden am Schluss der Eheurkunde Anlass und Zeitpunkt der Auflösung angegeben.
Stellen Sie einen Antrag per Mail an sebastian.fries@nohfelden.de
Folgende Angaben werden benötigt:
- Antragsteller
- Nachname und Vorname,
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl und Ort
- Abholung oder Versand
- Urkunde/n wird/werden persönlich abgeholt;
- Urkunde/n wird/werden mit Vollmacht und Ausweiskopie abgeholt;
- Urkunde/n soll/sollen an die Anschrift des Antragstellers gesendet werden
- Art der Urkunde/n (Geburtsurkunde, Eheurkunde; Sterbeurkunde)
- Bei Heiratsurkunden:
- Vor- und Nachname von Mann und Frau
- Anzahl der gewünschten Urkunden
- IBAN-Nummer für Bankeinzug
Bitte beachten Sie, dass für die Urkundenbestellung Gebühren anfallen.
Die Beantragung jeder ersten Urkunde beträgt 11,00 EUR, jeder weiteren Urkunde der gleichen Sorte 5,50 EUR.
Urkunden für Angelegenheiten der gesetzlichen Sozialversicherung sind gebührenfrei. Dies muss jedoch nachgewiesen werden.