Gewerbeummeldung bezeichnet die Änderung der auf eine Person oder ein Unternehmen eingetragenen Gewerbe, ohne dass die Gewerbetätigkeit vollständig aufgegeben wird. Ein einzelner Gewerbezweck kann dabei nur neu hinzukommen oder entfallen. Erst wenn von einem oder mehreren Gewerbezwecken auch der letzte entfällt und somit der Gewerbebetrieb der Person oder des Unternehmens vollständig endet, ist dies eine
Gewerbeabmeldung. Für beide Vorgänge können durch die zuständige Behörde eigene Formulare verwendet werden, die sich voneinander und von der Gewerbeanmeldung unterscheiden.
Gewerbetreibende müssen dem Gewerbeamt auch melden, wenn sie umziehen, eine andere als die bereits angemeldete Tätigkeit ausüben möchten oder das Gewerbe aufgeben. Die Um- oder Abmeldung muss persönlich erfolgen.
Gebühren:
- Ummeldung: 45,00 EUR
- Abmeldung: 35,00 EUR