Die Geburtsurkunde (auch als Geburtsschein bezeichnet) ist eine amtliche Bescheinigung über die Geburt einer Person – mit Vorname, Familienname, Geschlecht, Datum und Ort der Geburt, welche aus dem Geburtsregister des Geburtsortes erstellt wird. Außerdem werden die im Zeitpunkt der Ausstellung der Urkunde rechtlich geltenden Eltern (nicht zwingend die leiblichen Eltern beispielsweise bei Adoption, siehe Abstammungsurkunde) eingetragen.
Stellen Sie einen Antrag per Mail an sebastian.fries@nohfelden.de
Folgende Angaben werden benötigt:
- Antragsteller
- Nachname und Vorname,
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl und Ort
- Abholung oder Versand
- Urkunde/n wird/werden persönlich abgeholt;
- Urkunde/n wird/werden mit Vollmacht und Ausweiskopie abgeholt;
- Urkunde/n soll/sollen an die Anschrift des Antragstellers gesendet werden
- Art der Urkunde/n (Geburtsurkunde, Eheurkunde; Sterbeurkunde)
- Bei Geburtsurkunden:
- Nachname und Geburtsname (falls abweichend),
- Vorname,
- Geburtsort und Geburtsdatu
- Anzahl der gewünschten Urkunden
- IBAN-Nummer für Bankeinzug
Bitte beachten Sie, dass für die Urkundenbestellung Gebühren anfallen.
Die Beantragung jeder ersten Urkunde beträgt 11,00 EUR, jeder weiteren Urkunde der gleichen Sorte 5,50 EUR.
Urkunden für Angelegenheiten der gesetzlichen Sozialversicherung sind gebührenfrei. Dies muss jedoch nachgewiesen werden.