Ein Führerschein ist eine amtliche Bescheinigung, die ein Vorhandensein einer Fahrerlaubnis zum Führen bestimmter Fahrzeuge auf öffentlichem Verkehrsgrund belegt.
Klasse C
Mehrspurige Kraftfahrzeuge über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, maximal 9 Sitzplätze (einschließlich Fahrer)
Klasse D
Omnibusse mit mehr als 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrer)
Die Führerscheinstelle der Gemeinde Nohfelden ist für die Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung, Umschreibung ausländischer Führerscheine und den Umtausch zuständig. Auch im Falle eines Verlustes oder Diebstahls ist die Gemeinde für die Ausstellung eines neuen Führerscheins zuständig.
Bei Entzug des Führerscheins ist die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises St. Wendel zuständig.
Führerscheine müssen persönlich beantragt werden.
Für die Verlängerung des Führerscheins sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Gültiger Ausweis
- Aktueller Führerschein
- Aktuelles Biometrisches Passbild
- Augenärztliches Gutachten
- Ärztliches Gutachten
- Klasse C: bei gewerblicher Nutzung: Nachweis von Weiterbildungsmodulen
- Klasse D: Leistungstest, Nachweis von Weiterbildungsmodulen
- Bei Verlängerung Klasse D muss noch zusätzlich ein Polizeiliches Führungszeugnis beantragt werden
- Wenn keine Weiterbildungsmodule vorgelegt werden können, wird ein Fahrpraxisnachweis verlangt oder es ist eine Bescheinigung der Fahrschule erforderlich
Gebühren für die Ausstellung des Führerscheins:
- 43,90 EUR
Zusätzlich anfallende Gebühren:
- 13,00 EUR
für das Polizeiliche Führungszeugnis