Ein Führerschein ist eine amtliche Bescheinigung, die ein Vorhandensein einer Fahrerlaubnis zum Führen bestimmter Fahrzeuge auf öffentlichem Verkehrsgrund belegt.
Die Führerscheinstelle der Gemeinde Nohfelden ist für die Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung, Umschreibung ausländischer Führerscheine und den Umtausch zuständig. Auch im Falle eines Verlustes oder Diebstahls ist die Gemeinde für die Ausstellung eines neuen Führerscheins zuständig.
Bei Entzug des Führerscheins ist die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises St. Wendel zuständig.
Führerscheine müssen persönlich beantragt werden.
Für die Ausstellung des Führerscheins sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Gültiger Ausweis
- 1 biometrisches Passbild
- EU-Scheckkartenführerschein (falls dieser noch nicht vorhanden ist, muss dieser zuerst beantragt werden Kosten)
- Ärztliche Untersuchung
- Augenärztliche Untersuchung
- Polizeiliches Führungszeugnis
- ggf. Ortskundeprüfung
- ggf. Nachweis über eine Erste-Hilfe-Ausbildung
Gebühren für die Ausstellung des Führerscheins:
- 42,60 EUR
Zusätzlich anfallende Gebühren:
- 13,00 EUR
für das Polizeiliche Führungszeugnis - 25,30 EUR
für die Ausstellung eines Führerscheins im Checkkartenformat – sofern noch nicht vorhanden