Zur Erlangung eines Fischereischeines (Jahres- oder Fünfjahresfischereischein) bedarf es im Saarland der Teilnahme an einem Vorbereitungsseminar und der Ablegung der staatlichen Fischereiprüfung.
Ersterteilung und Verlängerung eines Fischereischeins
Für die erstmalige Erteilung eines Ein- oder Fünfjahresscheines ist das Prüfungszeugnis einer staatlichen Fischereiprüfung, der Personalausweis oder Reisepass und ein Passbild vorzulegen.
Verlängerungen sind jeweils für 1 Jahr oder 5 Jahre möglich, hierzu wird lediglich der Fischereischein benötigt.
Jugendfischereischein
Jugendliche zwischen 7 und 16 Jahren können ohne Fischereiprüfung einen Jugendfischereischein erwerben. Mit Vollendung des 16. Lebensjahres muss die Fischereiprüfung abgelegt und ein normaler Fischereischein beantragt werden. Der Jugendfischereischein kann für 1 Jahr beantragt und nach Ablauf verlängert werden.
Gebühren für den Fischereischein
- Jahresfischereischein: 13,00 €
- 5-Jahresfischereischein : 56,00 EUR
Jugendfischereischein
- 5,10 EUR