Eine Fahrerkarte ist ein mit einem Speicherchip versehener personengebundener Nachweis von Fahr- und Arbeitsdaten von Kraftfahrern im gewerblichen Personen- und Güterverkehr mit digitalem Fahrtenschreiber. Mit entsprechender Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 durch die Verordnung (EG) 561/2006 und aufgrund der Umsetzung in Deutschland durch die Fahrpersonalverordnung müssen seit dem 1. Mai 2006 zusätzliche digitale Tätigkeitsnachweise u. a. der Lenk- und Ruhezeiten mitgeführt werden.
Die Führerscheinstelle der Gemeinde Nohfelden ist für die Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung, Umschreibung ausländischer Führerscheine und den Umtausch zuständig. Auch im Falle eines Verlustes oder Diebstahls ist die Gemeinde für die Ausstellung eines neuen Führerscheins zuständig.
Bei Entzug des Führerscheins ist die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises St. Wendel zuständig.
Fahrerkarten müssen persönlich beantragt werden.
Für die Ausstellung einer Fahrerkarte sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- EU-Scheckkartenführerschein
- 1 biometrisches Passbild
- Alte Karte falls vorhanden
Gebühren für die Ausstellung des Führerscheins:
- 40,00 EUR