Begleitetes Fahren (BF 17), umgangssprachlich auch Führerschein ab 17 oder Führerschein mit 17, ist eine Sonderregelung in Deutschland bei der Zulassung von Personen zum Straßenverkehr. Dabei wird es Jugendlichen bereits mit 17 Jahren ermöglicht, eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE zu erwerben. Diese Fahrerlaubnis ist jedoch mit der Auflage verbunden, nur zusammen mit einer namentlich in der Prüfungsbescheinigung genannten Begleitperson zu fahren. Die Probezeit beträgt wie beim normalen Fahrerlaubniserwerb zwei Jahre. Ziel der Regelung ist es, die hohen Unfallquoten bei Fahranfängern zu senken, da diese häufig noch nicht über die notwendige Erfahrung, jedoch über eine hohe Risikobereitschaft verfügen.
Die Führerscheinstelle der Gemeinde Nohfelden ist für die Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung, Umschreibung ausländischer Führerscheine und den Umtausch zuständig. Auch im Falle eines Verlustes oder Diebstahls ist die Gemeinde für die Ausstellung eines neuen Führerscheins zuständig.
Bei Entzug des Führerscheins ist die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises St. Wendel zuständig.
Führerscheine müssen persönlich beantragt werden.
Begleitpersonen für das Begleitete Fahren ab 17 Jahren müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Muss das 30. Lebensjahr vollendet haben
- Muss mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein; die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen, die während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist
- darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung nach Absatz 3 im Fahreignungsregister mit nicht mehr als 1 Punkt belastet sein
Für die Ausstellung des Führerscheins sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Gültiger Ausweis
- Aktuelles Biometrisches Passbild
- Name der Fahrschule
- Teilnahmebescheinigung an einer Erste-Hilfe-Ausbildung über mindestens 9 Stunden
- Sehtest (nicht älter als ein Jahr)
- Polizeiliches Führungszeugnis
Gebühren für die Ausstellung des Führerscheins:
- 44,70 EUR
Zusätzlich anfallende Gebühren:
- 8,00 EUR
für jede Begleitperson - 7,70 EUR
für die Bescheinigung BF17 - 13,00 EUR
für das Polizeiliche Führungszeugnis