Wenn beide Eheschließende (Verlobte) deutsche Staatsangehörige sind und die erste Ehe eingehen wollen, genügen zur Anmeldung der Eheschließung in der Regel gültige Ausweisdokumente, erweiterte Meldebescheinigungen sowie aktuell ausgestellte Geburtsurkunden oder beglaubigte Ausdrucke aus dem Geburtenregister. Ist für einen oder beide Eheschließenden entsprechend der Staatsangehörigkeit ausländisches Recht maßgebend, sind umfangreiche rechtliche Fragen vorab zu klären. Ausländer/Ausländerinnen brauchen ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis ihres Heimatstaates. Deshalb empfiehlt sich ein frühzeitiger Termin im Standesamt, um sich über die notwendigen Unterlagen und Dokumente und deren Beschaffung persönlich informieren zu lassen.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- erweiterte Meldebescheinigung, wenn nicht im Saarland wohnhaft
- aktuelle Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
Die beabsichtigte Eheschließung wird in der Regel von den beiden Eheschließenden durch persönliche Vorsprache angemeldet.
Ist ein Eheschließender verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Dazu muss eine Vollmacht (erhältlich auf dem Standesamt) des verhinderten Verlobten vorgelegt werden.
Sind beide Eheschließende aus wichtigen Gründen verhindert, können sie die Eheschließung schriftlich anmelden oder einen Dritten dazu bevollmächtigen.
Stellt der Standesbeamte kein Ehehindernis fest, teilt er den Verlobten mit, dass er die Eheschließung vornehmen kann.