Bei Umzug innerhalb des Kreises St. Wendel ist die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) zu ändern. Dies kann direkt bei Ummeldung erfolgen.
Für alle anderen Ummeldungen ist die Zulassungsstelle des Landkreises St. Wendel zuständig.
Zulassungsstelle des Landkreises St. Wendel
Tritschlerstraße 5
66606 St. Wendel
Telefon: (0 68 51) 801 – 0
Gebühren:
- 10,80 EUR