Die Ortspolizeibehörde hat am gestrigen Freitag Abend noch auf der Grundlage der dritten Allgemeinverfügung die Einhaltung der Vorgaben stichprobenartig kontrolliert. Dabei wurden in unserer Gemeinde keine Verstöße festgestellt.
Es ist erfreulich, dass die Eigenverantwortung bei uns offensichtlich sehr stark ausgeprägt ist.
Am heutigen Samstag und morgigen Sonntag werden die Kontrollen durch ein 4-köpfiges Team der Ortspolizeibehörde in Zusammenarbeit mit der Polizeiinstpektion Nordsaarland fortgeführt.
Die 4. Allgemeinverfügung der Landesregierung ist mit dem heutigen Tag (21.03.2020) in Kraft getreten.
Sie kann im Wortlaut auf der Internetseite und im Facebookauftritt der Gemeinde nachgelesen werden.
Wichtig: Das Verlassen der eigenen Wohnung (beinhaltet auch das Grundstück) ist nur bei Vorliegen „trifftiger Gründe“ zulässig, die bei Kontrollen glaubhaft zu machen sind.
Gastronomiebetriebe jeglicher Art (mit Ausnahme von Abhol- und Lieferservice) sind ab sofort geschlossen.
Ladenlokale von Gewerbetreibenden die nicht zur Befriedigung der elementaren Grundbedürfnisse des täglichen Bedarfs dienen, sind ebenfalls geschlossen.