Schon bei der Kommunalwahl vergangenes Jahr hieß es Abschied nehmen von einer alten Gewohnheit: Die Wahlbenachrichtigung flatterte den Wahlberechtigten in der Gemeinde Nohfelden nicht mehr als Karte ins Haus, sondern in Briefform. Auch bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 (und darüber hinaus bei allen in Zukunft stattfindenden Wahlen) setzt die Gemeindeverwaltung weiterhin auf dieses Format.
Damit der Wahlbenachrichtigungsbrief nicht in der übrigen Post oder mit der Werbung im Briefkasten untergeht oder sogar entsorgt wird, ist der Umschlag mit dem Hinweis „Wichtige Wahlunterlagen“ bedruckt.
Die Wahlbenachrichtigungsbriefe erreichen die Wählerinnen und Wähler voraussichtlich Mitte Januar 2025. Sollten Sie (bis zum 02.02.) keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten, können Sie sich gerne beim Wahlamt melden: 06852 885-230 oder wahlamt@nohfelden.de. Wählerberechtigte können allerdings auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen gehen, wenn Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, denn die Wahlbenachrichtigung ist kein Wahlausweis, sondern eine Einladung zur Wahl. Deshalb werden die Wählerinnen und Wähler auch gebeten, zusätzlich ihre Ausweispapiere mit ins Wahllokal zu bringen, um eventuelle Zweifel an der Identität klären zu können.
Briefwahl-Beantragung einfach gemacht
Wer nicht ins Wahllokal kommen kann, hat selbstverständlich die Möglichkeit, per Briefwahl seine Stimme abzugeben. Der Wahlschein zur Beantragung von Briefwahlunterlagen – der sich auf der Rückseite des Briefes befindet – muss ausgefüllt und an das Wahlamt geschickt werden oder persönlich abgegeben werden (hierzu benötigen Sie keinen Termin!).
Noch schneller geht es über das Internet – einen entsprechenden Link zum Online-Wahlscheinantrag finden sich auf der Internetseite der Gemeinde unter https://www.nohfelden.de. Und für Smartphone-Besitzer*innen bietet die Gemeindeverwaltung einen zusätzlichen Service: Dank des QR-Codes auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief können nun auch auf diesem Weg Briefwahlunterlagen angefordert werden. Sie scannen einfach den QR-Code aus dem Wahlbenachrichtigungsbrief und gelangen gleich zur Antragsmaske in der Ihre persönlichen Daten bereits vorerfasst sind.
Wichtiger Hinweis: Die Briefwahlunterlagen können erst ausgestellt oder versandt werden, wenn die Stimmzettel zur Verfügung stehen. Dies ist aufgrund der verkürzten Fristen bei der vorgezogenen Bundestagswahl voraussichtlich frühestens (!) ab dem 7. Februar der Fall. Auch wenn der Antrag schon vorher gestellt werden kann, besteht letztlich für die Ausgabe und den Rückversand von Briefwahlunterlagen nur ein kurzes Zeitfenster von ca. 14 Tagen bis zum Wahltag.
Gleiches gilt für die Briefwahl vor Ort. Voraussichtlich ab dem 10. Februar öffnet das Wahlamt seine Türen für die Wählerinnen und Wähler im Alten Amtshaus neben dem Rathaus in Nohfelden, Am Burghof 6.