Für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 wird das Wahlgebiet der Gemeinde Nohfelden für die Stimmabgabe in 13 allgemeine Wahlbezirke und 3 Briefwahlbezirke aufgeteilt.
Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen ist für jeden Wahlbezirk gem. §§ 8 Abs. 1 und 9 Abs. 2 Bundeswahlgesetz (BWG) in Verbindung mit §§ 6 und 7 Bundeswahlordnung (BWO) ein Wahlvorstand zu berufen. Die Wahlvorstände bestehen aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzendem, seinem Stellvertreter und weiteren drei bis sieben Beisitzern. Bei der Berufung der Beisitzer sind die in dem jeweiligen Bezirk vertretenen Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen.
Damit die Mitglieder der Wahlvorstände der einzelnen Wahlbezirke rechtzeitig berufen werden können, fordere ich hiermit sämtliche in der Gemeinde vertretenen Parteien und Wählergruppen, aber auch interessierte Bürgerinnen und Bürger auf, Vorschläge für die Bildung der Wahlvorstände bis spätestens 23. Januar 2025 bei der Gemeinde Nohfelden einzureichen.
Die Beisitzerinnen und Beisitzer sollen möglichst aus den Wahlberechtigten der Gemeinde und nach Möglichkeit aus den Wahlberechtigten des Wahlbezirks berufen werden.
Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein. Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber, Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und stellvertretende Vertrauenspersonen dürfen nicht zu Mitgliedern eines Wahlorgans bestellt werden.
Nohfelden, 06.01.2025
Andreas Veit
Bürgermeister