Die Wahlbenachrichtigungen werden ihnen voraussichtlich in den nächsten Tagen per Post zugesandt. Die Benachrichtigungen werden nicht wie bisher im Kartenformat, sondern als verschlossener Brief versendet.

Sollten sie am Wahltag verhindert sein und nicht persönlich im Wahllokal wählen können, haben sie die Möglichkeit, ihre Stimme per Briefwahl abzugeben. Hierzu füllen sie bitte den auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Antrag aus und schicken diesen an das Wahlamt zurück.

Für die Beantragung von Wahlscheinen sowie Briefwahlunterlagen ist das Wahlamt zu folgenden Zeiten geöffnet:

  • Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 15.00 Uhr
  • Freitag von 08.00 bis 12 Uhr
  • Donnerstag, 23. Mai zusätzlich von 15.00 bis 18.00 Uhr
  • Freitag, 07. Juni zusätzlich von 12.00 bis 18.00 Uhr

Das Wahlamt befindet sich im Rathaus in Nohfelden – Zimmer Nr. 0.15 (Erdgeschoss).

Alternativ können sie die Briefwahlunterlagen auch online unter www.nohfelden.de (Startseite) oder über den QR-Code auf ihrer Wahlbenachrichtigung beantragen.

Die Briefwahlunterlagen werden ihnen dann umgehend zugesandt. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen im Rathaus persönlich abzuholen oder direkt im Rathaus zu wählen. Auch hierzu ist der rückseitige Antrag auszufüllen und zu unterschreiben.

Sollten sie eine andere Person bevollmächtigen ihre Wahlunterlagen abzuholen, ist zwingend eine Vollmacht, die ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist, auszufüllen und zu unterschreiben.

Für ihre Fragen bezügl. der Europa- und Kommunalwahlen stehen ihnen Frau Heidi Metzger (06852 – 885 208) gerne zur Verfügung.

Nohfelden, 30.04.2024

Peter Rosenau
Gemeindewahlleiter