Anträge auf Gewährung einer Zuwendung zur Windelentsorgung für das Jahr 2020 sind bis spätestens zum 31.03.2021 bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Im Gegensatz zu den Vorjahren entfällt ab sofort das Vorlegen der Gebührenbescheide des EVS (Abfallgebühren). Somit erhalten Familien mit einem oder mehreren Kindern, im Alter von bis zu drei Jahren oder Personen, die inkontinent sind, pro Jahr einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 25 bzw. 50 Euro.
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte aus den nachfolgenden Richtlinien:
1. Babywindeln Voraussetzungen zur Antragsbewilligung sind:
– dass die Kleinkinder, für welche die Zuwendung beantragt wird, in der Gemeinde Nohfelden wohnhaft und hier mit Hauptwohnsitz gemeldet sind;
– dass die Kinder zu Beginn des Kalenderjahres, für das die Förderung gewährt werden soll, nicht älter als 3 Jahre waren.
Der Förderbetrag beträgt pro Lebensjahr pauschal 25,00 € pro Kind und wird ab dem 1. Kind unter 3 Jahren gewährt. Die maximale Förderung beträgt 75,00 € pro Kind in 3 Jahren.
2. Inkontinenz Voraussetzungen zur Antragsbewilligung sind:
– dass die Personen, für welche die Zuwendung beantragt wird, in der Gemeinde Nohfelden wohnhaft und hier mit Hauptwohnsitz gemeldet sind;
– dass durch Unterschrift auf dem Antragsformular bestätigt wird, dass eine Inkontinenz vorliegt (die Gemeinde behält sich das Recht vor, zur Überprüfung der Angaben ein ärztliches Attest anzufordern).
Der Förderbetrag je Inkontinenzpatient beträgt für jedes angefangene Quartal ab Vorliegen der Voraussetzungen pauschal 12,50 €, pro Jahr somit höchstens 50,00 €. Für Personen, die in Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen wohnen, wird eine Förderung nicht gewährt.
Förderanträge können bei der Gemeinde Nohfelden, An der Burg, 66625 Nohfelden, für das abgelaufene Abrechnungsjahr gestellt werden. Die Anträge mit den dazugehörigen Anlagen müssen unter Verwendung des Formblattes Babywindeln oder Inkontinenz gestellt werden und sind mit dem Vermerk „Windelentsorgung“ im verschlossenen Umschlag bis spätestens 31.03. des auf das Abrechnungsjahr folgenden Jahres einzureichen.